Neue Förderrichtlinie tritt heute in Kraft
Das Verfahren wird vereinfacht, für Alt-Anträge gibt es unterschiedliche Verfahren.
Der Umweltbonus wird bis zum 31. Dezember 2025 verlängert. Der erhöhte Umweltbonus wird wie bisher zur Hälfte vom BAFA und zur Hälfte von der Industrie gezahlt und gilt für alle Fahrzeuge, die ab dem 5. November 2019 zugelassen wurden.
Torsten Safarik, Präsident des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA): „Nachdem wir aus Brüssel grünes Licht bekommen haben, können wir nun die höheren Förderbeträge auszahlen. Dadurch wird der Kauf klimaschonender Fahrzeuge noch einmal deutlich attraktiver.“