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Für Fahrzeuge mit Automatikgetriebe neue fahrerlaubnisrechtliche Regelungen

Für Fahrzeuge mit Automatikgetriebe neue fahrerlaubnisrechtliche Regelungen

Im Bundesgesetzblatt wurde, am 9. Dezember 2020, die Verordnung über die Ausbildung und Prüfung auf Kraftfahrzeugen mit Automatikgetriebe und zur Änderung weiterer Vorschriften der Fahrerlaubnis-Verordnung, vom 16. November 2020, verkündet. Danach ist es ab dem 01. April 2021 möglich, die Fahrerlaubnisprüfung für die Fahrerlaubnisklasse B auf einem Fahrzeug mit Automatikgetriebe zu absolvieren, ohne dass dann die Fahrerlaubnis auf das Führen solcher Fahrzeuge beschränkt wird.

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